Kranken-Transport
Viele Menschen können nicht selbst zu einem Arzt fahren.
Zum Beispiel weil sie alt sind oder krank.
Für diese Menschen gibt es den Kranken-Transport.
Der Kranken-Transport bringt Sie zu einem Arzt und wieder zurück.
Sind Sie bei einer gesetzlichen Kranken-Kasse versichert?
Dann können die Fahr-Kosten von der Kranken-Kasse bezahlt werden.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 5.Paragraf 60.
Aber erst muss ein Arzt zustimmen.
Die Aufgaben des Krankentransportes
- Unser KTW-Personal transportiert hilfsbedürftige Menschen, die auf dem Weg zur Arztpraxis, ins Krankenhaus oder auch nach Hause Betreuung benötigen
- Auch der Transport von Personen, die aufgrund ihrer Krankheit grundsätzlich im Liegen befördert werden müssen, wird mit einem KTW erledigt
- Zudem fallen Verlegungsfahrten in den Aufgabenbereich des Krankentransportes, wenn es für den Patienten zur Weiterbehandlung in einer anderen Klinik oder Pflegeeinrichtung geht.
Aber auch in anderen Fällen kann eine KTW-Besatzung zum Einsatz kommen. So können KTWs zu Unfällen gerufen werden, wenn sie sich in der Nähe des Einsatzortes befinden, damit die Erstversorgung sichergestellt werden kann. Zudem übernehmen KTWs eine wichtige Rolle bei einem eventuellen MANV (Massenanfall von Verletzten, also ein Unfall mit einer Vielzahl von Beteiligten), denn ihre Besatzungen behalten den Überblick und organsieren alle nötigen Einsatzmittel.
Für manche Fälle brauchen Sie zuerst die Zustimmung von der Kranken-Kasse.
Zum Beispiel für einen Kranken-Transport zu einer ambulanten Behandlung.
Nur mit einer Zustimmung werden die Fahr-Kosten dann bezahlt.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
Zum Beispiel bei einer Chemo-Therapie oder bei einer Fahrt zur Dialyse.
Diese Fahrten bezahlt die Kranken-Kasse für Sie.
Auch für Schwer-Behinderte bezahlt die Kranken-Kasse die Fahr-Kosten.
Zum Beispiel für diese Behinderungen:
- Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
aG
Das heißt:
Außergewöhnlich Geh-Behindert.
- Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
Bl
Das heißt:
Blind.
- Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
H
Das heißt:
Hilflos.
Haben Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis mit diesen Zeichen?
Oder haben Sie Pflege-Stufe 2 oder 3?
Dann bezahlt die Kranken-Kasse Ihren Kranken-Transport.
Nur einen kleinen Teil müssen Sie selbst bezahlen.
Das sind 10 Prozent des Fahr-Preises.
Aber nie mehr als 10 Euro.
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.